Voraussetzungen für einen Fernlehrgang Teil 2
Zugangsvoraussetzungen
Im Falle von Zugangsvoraussetzungen handelt es sich um vorgeschriebene Bedingungen an die Vorbildung, um zu dem Fernlehrgang oder meist der anschließenden Prüfung zugelassen zu werden. In der Regel gibt es für offizielle Abschlussprüfungen derartige Zulassungsbedingungen. Das heißt, nur wer die geforderte Vorbildung mitbringt, wird nach dem Fernlehrgang auch zu der entsprechenden Prüfung zugelassen.
Denn diese Prüfungen werden als Externenprüfungen von den zuständigen Prüfungsinstitutionen veranstaltet und nicht vom Fernlehrinstitut. Der Fernlehrgang bereitet lediglich auf diese Prüfung vor. Die Voraussetzungen um zu einer solchen staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Prüfung zugelassen zu werden, legen die Prüfungsinstitutionen fest. Im Falle von Schulabschlüssen sind das die Kultusministerien, für öffentlich-rechtliche Berufsausbildungen die Industrie- und Handelskammern. Auch andere Institutionen und Fachschulen können je nach Ausbildung zuständig sein.
Derartige Zulassungsbedingungen müssen nicht immer ein Schulabschluss oder eine Berufsausbildung sein. So gibt es beispielsweise speziell für Berufstätige, die ohne je eine Ausbildung in ihrem Beruf gemacht zu haben, schon lange in diesem arbeiten, die Möglichkeit, diesen Abschluss über einen Fernlehrgang nachzuholen. Im Fernlehrgang wird dann das theoretische Wissen vermittelt. Für die abschließende Externenprüfung muss dann noch ein Nachweis über die Berufspraxis erbracht werden.