Qualität beim Fernlehrgang
Fernlehrgang staatlich geprüft
Das Angebot an Fernlehrgängen ist gewaltig und die Wahl kann entsprechend schwerfallen. Auch was die Qualität angeht, kann es Unterschiede geben. Wenigstens können sich Interessierte auf geprüfte Fernlehrgänge verlassen.
In Deutschland bedarf Vieles Genehmigung und Zulassung. Das betrifft auch alle Fernlehrgänge. Für Fernlehrganginteressierte ist dies positiv. Denn (angehende) Fernlernende können dadurch transparente Angebote vergleichen, sich auf einen didaktisch geprüften Fernlehrgang verlassen und schließlich Verträge bei Fernlehrgangsanbietern unterschreiben, die einheitlichen Standards entsprechen.
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht prüft Fernlehrgänge
In Deutschland unterliegen seit dem im Jahre 1977 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutze der Teilnehmer von Fernunterricht alle Fernlehrgänge einer Zulassungspflicht. Das heißt bevor ein Fernlehrgang den Betrieb aufnehmen darf, wird dieser von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht geprüft. Im Zentrum der Prüfung steht dabei, ob das angegebene Lernziel mittels des Fernlehrgangs erreicht werden kann. Dafür werden die Lehrmaterialien, der Ablauf und generell die Didaktik des Fernlehrganges geprüft.
Das gilt allerdings nicht für Kurse, die als reine Hobby- oder Freizeitkurse zu verstehen sind. Auch nicht für solche, die als reine Ergänzungskurse angeboten werden und nicht als selbstständiger Fernlehrgang angeboten werden. Diese müssen der Prüfstelle jedoch angezeigt werden. Eine Prüfung dieser Hobby-Kurse und ergänzenden Fernlehrgänge auf geeignete Didaktik erfolgt aber nicht.
Für alle Fernlehrgänge, die beim ZFU gelistet sind, gelten jedoch Vertragsbedingungen, die von allen Instituten und Anbietern eingehalten werden müssen. Die von der ZFU genehmigten Fernlehrgänge erhalten eine Zulassungsnummer, die im Informationsmaterial der Anbieter einzusehen ist. Alle drei Jahre werden die zugelassenen Fernlehrgänge überprüft. Zudem kann die ZFU Fernlehrgänge eine vorläufige Zulassung ausstellen.
