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Qualität beim Fernlehrgang Teil 2

Fernlehrgänge mit ZFU-Prüfsiegel: das steckt drin

Die Prüfung und Zulassung über die ZFU bescheinigt den Fernlehrgängen, dass der Lehrgang geeignet ist, um das angegebene Lernziel zu erreichen. Die Fernlerninteressierten können davon ausgehen, dass in den zugelassenen Fernlehrgängen eine Betreuung oder Lernkontrolle erfolgt, dass der Lehrgang didaktisch und inhaltlich geeignet ist und dass auf einen Bezug zur Praxis geachtet wird. Für Fernlehrgänge der beruflichen Bildung, wird mit der Zulassung die Abstimmung mit den Zielen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder den Vorgaben der Kultusministerien gewährleistet.

Durch die Genehmigung der ZFU ist auch sichergestellt, dass die Anbieter Fernlehrgangsinteressierten ausreichende Informationen über die Fernlehrgänge zur Verfügung stellen. Dazu gehören auch klare Angaben über den Ablauf des Lehrganges, die Kosten, Dauer und vertragliche Angaben. Durch diese Verpflichtung zur Transparenz, können Fernlehrgangsinteressierte die Angebote verschiedener Anbieter besser vergleichen.


Fernlehrgänge, die von der ZFU zugelassen sind, müssen sich an einige Bedingungen halten, was die Fernlehrgangsverträge betrifft. Dazu gehört auch, dass die Fernlehrgangsteilnehmer die Möglichkeit haben, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Nach Ablauf dieser Widerrufsfrist muss der Vertrag nach einem halben Jahr zu kündigen sein. Danach je alle drei Monate. Die zu entrichtenden Fernlehrgangsgebühren dürfen in Raten von maximal drei Monaten erhoben werden.   

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