Kosten / Finanzierung des Fernlehrgangs
Fernlehrgänge kosten
Eine höhere Qualifikation. Neue berufliche Optionen. Dinge, die mit einem Fernlehrgang zusammenhängen können. Da ist aber noch was. Etwas, dass dem Geldbeutel weh tut. Ein Fernlehrgang ist auch mit Kosten verbunden. Und die lassen sich minimieren.
Vorangeschoben: Die gute Nachricht – es gibt Möglichkeiten der finanziellen Förderungen von Fernlehrgängen. Und jetzt die Schlechte: Die Liste der Kosten ist etwas länger. Warum ist das so? Los geht es bei den Kosten für den Lehrgang an sich. Veranstalter von Fernlehrgängen erheben Gebühren für die Teilnahme am Fernunterricht. Zudem fallen Kosten für Lern- und Arbeitsmittel an. Auch die Teilnahme an den Prüfungen kostet. Stichwort Prüfungsgebühr.
Mehr Kosten
Bei Fernlehrgängen mit Präsenzphasen können noch weitere Kosten entstehen. Denn irgendwie muss der Fernschüler ja auch zum Lehrinstitut gelangen. Die kleinen Trips belasten die Geldbörse. Fahrtkosten für den eigenen PKW oder der Anteil an Fahrgemeinschaften können diese finanziellen Aufwendungen sein. Ein weiterer Punkt sind Übernachtungskosten. Die fallen an, sobald es sich um einen Fernlehrgang handelt, der nicht vor Ort ist und mehrere Tage andauert.
AFBG; SGB; BAföG; EStG. Was verbirgt sich hinter diesen Abkürzungen? Die Antwort: Gesetze, die, die staatliche Förderung von Fernunterricht gewährleisten. Aber der Reihe nach. Was folgt ist eine kurze Auflistung:
AFBG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) garantiert: Fachkräfte, die sich zum Meister oder ähnlichen Abschlüssen vorbereiten, haben Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die Förderung erfolgt vermögens- und einkommensabhängig. Der Fernschüler erhält Zuschüsse zu den Kosten der Bildungsmaßnahme. Voraussetzung für die Förderung nach AFGB ist mindestens ein Berufsfachschulabschluss.
