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Abschlüsse und Formen beim Fernlehrgang

Abschluss nicht gleich Prüfung

Fast jedes Bildungsziel kann dank Fernlehrgang nach Hause geholt werden. Es gibt unzählige Diplome und Zertifikate. Doch wer einen staatlichen Abschluss möchte, kann sich im Fernlehrgang vorbereiten und eine Externenprüfung ablegen.

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Was auch immer das Weiterbildungsherz begehrt – in einem Fernlehrgang lässt sich jedes erdenkliche Bildungsziel realisieren. Vom Fernlehrgang für das Hobby, über das Erlernen einer Fremdsprache im Crashkurs bis hin zu einem mehrjährigen Fernlehrgang in Vorbereitung auf Prüfungen zu staatlichen Schul- und Berufsabschlüssen.

Vor allem danach, welcher Abschluss – und ob überhaupt einer - mit dem Fernlehrgang erzielt werden soll, unterscheiden sich die Angebotsformen. Grundsätzlich ist fast jedes Bildungsziel, das in Angebotsformen der Weiterbildung mit Präsenzunterricht zu haben ist, auch über einen entsprechenden Fernlehrgang zu erreichen. Es wird jedoch davon abgeraten, ohne vorherige Berufstätigkeit über einen Fernlehrganges eine Erstausbildung zu absolvieren.


Wenn der Fernlehrgang zur Staatssache wird

Bei allen Fernlehrgängen, die mit einer staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Prüfung enden, findet diese Prüfung als sogenannte Externenprüfung statt. Das bedeutet, dass der Fernlehrgang als Vorbereitung auf diese Prüfung zu verstehen ist. Abgelegt wird die Prüfung dann nicht bei dem Fernlehrgangsanbieter, sondern bei der zuständigen öffentlichen Einrichtung. Die Prüfer sind dem Prüfling in der Regel nicht bekannt. Für alle schulischen Abschlüsse sind die Kultusministerien die zuständigen Stellen. Die Industrie- und Handelskammern sind verantwortlich für die Externenprüfungen der öffentlich-rechtlichen Abschlüsse. Auch Fachschulen und andere Institutionen werden für Absolventen eines Fernlehrganges zum Prüfungsort.

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